Vierte Gewalt

Vierte Gewalt zur Macht­kon­trolle der drei Staats­gewalten.

Vierte Gewalt oder vierte Macht wird als Ausdruck für die Massenmedien wie Presse und Rundfunk verwendet. Die „Vierte Gewalt“ stellt in einem System der Gewaltenteilung eine vierte, virtuelle Säule dar, die ohne gesetzlich verankerte Gewalt mittels wahrhaftiger Berichterstattung und Vermittlung der öffentlichen Meinung eine Kontrollfunktion über die drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative ausüben soll, um Machtmissbrauch zu verhindern.

Die richtige Schreibweise als Eigenname lautet die Vierte Gewalt.


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